Energieberatung & Energiesparkonzepte
... für Wohngebäude und Gewerbeobjekte


Energieberatung Mittelstand

Flyer Energiekosten sparen
 

Vorbemerkungen

Das bis zum 31.12.2014 von der KfW- Bank verwaltete Förderprogramm Energieberatung Mittelstand wird wird seit dem 01.01.2015 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) witergeführt.
Die geförderten Beratungen liefert ein Konzept zur Senkung des Energieverbrauches in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wie zum Beispiel:

  • produzierendes Gewerbe,
  • Handwerk,
  • Handel,
  • Hotels, Gaststätten,
  • Freiberuflich Tätige.

Gern unterbreite ich Ihnen als gelisteter Berater ein Beratungsangebot.

 

Die Förderung

... erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 80% für die in Rechnung gestellten förderfähigen Beratungskosten.

Der maximale Zuschuss hängt von den derzeitigen Jahresenergiekosten des Unternehmens ab:

  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro (Strom und Wärme)
    --> maximal 8.000,- € Zuschuss
  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten bis 10.000 Euro (Strom und Wärme)
    --> maximal 1.200,- € Zuschuss

 

Beratungsinhalt

  • Bennennung energetische Schwachstellen im Unternehmen
  • Bewertung der vorhandenen energietechnischer Daten (Auswertung der Betriebsbegehung, Rechnungen des Energieeinkaufes etc.)
  • Nennung/ Bewertung der Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches- Einstufung in organisatorische, gering-investive Maßnahmen und größere Investitionen
  • Hinweise auf Förderprogramme zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Die Beratung wird in einem Abschlussbericht schriftlich dokumentiert, welcher dem Unternehmen in einem Abschlussgespräch übergeben wird.

Auf Wunsch des Unternehmens kann die Energieberatung durch eine Umsetzungsbegleitung (Zuschuss: 80% im Rahmen der oben aufgeführten max. Zuschüsse) ergänzt werden. Im Rahmen der Umsetzungsbegleitung kann beispielsweise eine Unterstüzung bei der Ausschreibung und der Begleitung der Ausführung bis zur Abnahme der durchgeführten Effizienzmaßnahme erfolgen.

Hinweis: Alle Preise sind Netto- Preise. Die anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% wird auf der Rechnung ausgewiesen und ist vom Unternehmen in voller Höhe zu entrichten.

 

Gegenstand der Energieberatung

Die Energieeffizienzberatung bezieht sich auf alle energierelevanten Bereiche des jeweiligen Unternehmens. Obwohl der konkrete Beratungsgegenstand unternehmensabhängig ist, werden nachfolgend einige Beispiele genannt.

Bereitstellung von Wärme und Strom

  • Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW- Einsatz)
  • Erneuerbare Energien (Solar, Erdwärme, Biomasse)
  • Energieeffiziente Heizkessel

Wärmeverteilung

  • Dämmung der Heizungsrohre
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Optimierung der Regelung (z.B. Heizkennlinie)
  • energieeffiziente Umwälzpumpen

Gebäude

  • Wärmedämmung der Gebäudehüllen
  • Belüftung/ Wärmerückgewinnung
  • Beleuchtung (Büro, Lager und Produktion)

Einsatz Prozessenergie

  • Druckluft
  • Elektrische Antriebe
  • Abwärmenutzung

Energieeinkauf

  • Prüfung der Energiebezugskosten
  • Lastmanagement (Reduzierung des Leistungspreises bei Sondervertragskunden)
  • Prüfung der in Rechnung gestellten Anschlussleistungen
  • Blindleistungskompensation

 


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