Energieberatung & Energiesparkonzepte
... für Wohngebäude und Gewerbeobjekte


Energieausweisarten

Energieausweise können auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs ausgestellt werden.

Unter welchen Bedingungen welche Ausstellungsart anzuwenden ist und worin sich beide Varianten unterscheiden, wird nachfolgend erläutert:

 

Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs

...sind für nachfolgende Wohngebäude vorgeschrieben:

  • Wohngebäude, die weniger als 5 Wohneinheiten haben und für die der Bauantrag vor dem 1.11. 1977 gestellt worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Wohngebäude
  • 1. schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) eingehalten hat oder
  • 2. durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer 1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht worden ist.
  • Für die Beantragung zinsgünstiger Kredite und Zuschüsse -z.B. CO2- Gebäudesanierungsprogramm- für eine heizkostensparende Sanierung (Dach, Fassade, Heizung...) von Wohngebäuden wird ein Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs benötigt.
  • Gebäude, die neu errichtet werden oder
  • wenn nach nach §9 Anhang 3 (Änderungen an der Fassade oder der Fenster oder ...) die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben durch einen Energieausweis erfolgen sollen oder

Grundlage der ingenieurtechnischen Berechnung sind die Gebäudedaten, die Qualität der Heizungsanlage und gleiche Annahmen zur Dauer der Heizperiode und des Klimas. Somit liefert dieser Energieausweis eine eindeutige Aussage über die Qualität des Gebäudes- unabhängig vom Nutzerverhalten.

Insbesondere nachfolgende Größen werden ausgewiesen:

  • Primärenergiebedarf des Gebäudes
    Der Jahres-Primärenergiebedarf ist die Energiemenge, die unter Berücksichtigung von vorgelagerten Prozessketten außerhalb der Systemgrenze "Gebäude" bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des jeweils eingesetzten Brennstoffes für das Gebäude erforderlich ist. Er wird somit durch den verwendeten Brennstoff, den Wirkungsgrad der Heizungsanlage und die Qualität der Wärmedämmung der gesamten Gebäudehülle bestimmt.
  • Endenergiebedarf des Gebäudes;
    Der Endenergiebedarf wird rechnerisch ermittelt. Der angegebenen Werte wird auf Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur usw.) berechnet. Die Endenergie ist die Energiemenge (Strom, Gas, Heizöl, Pellets ...), die Sie tatsächlich bezahlen müssen.
 

Energieausweise auf der Grundlage des Energieverbrauchs

In diesen Energieausweisen wird auf der Grundlage von Energieverbrauchsdaten (aus der Heizkostenabrechnung, Abrechnung der Energielieferanten) für mindestens 3 aufeinander folgende Abrechnungsperioden ein witterungsbereinigter Energieverbrauch (Energieverbrauchskennwert) ermittelt. Bei der Ermittlung der Energieverbrauchskennwerte sind längere Leerstände zu berücksichtigen.

 


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