Energieberatung & Energiesparkonzepte
... für Wohngebäude und Gewerbeobjekte


ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247-1

 

Grundlage

Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen.
Das Audit ist im Anschluss mindestens alle vier Jahre zu wiederholen.

 

Ablauf des Energieaudits

Der Ablauf, Inhalt und Umfang des Energieaudits ist durch die Vorgaben der DIN EN 16247-1 vorgegeben.
Nachfolgend werden die wesentlichen Etappen aufgeführt:

  • Vorbereitung
    --> In einer Auftaktbesprechung werden Vereinbarungen des Unternehmens mit dem Auditor über den Umfang des geplanten Energieaudits getroffen.
  • Datenerfassung
    --> Erfassung vorhandener und eventuell die Messung bislang nicht vorhandener Verbrauchsdaten.
    --> Vor-Ort-Begehung
  • Analyse
    --> Auf Basis der ermittelten Daten führt der Auditor eine Analyse der bestehenden energetischen Situation des Unternehmens durch und erarbeitet Maßnahmenvorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz.
  • Audit-Bericht
    --> Der gesamte Auditprozess, die identifizierten Energieeffizienzpotenziale und die daraus abgeleiteten wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen werden im Auditbericht dokumentiert und durch den Berater im Rahmen einer Abschlussbesprechung vorgestellt.
    Der Energieauditor bestätigt die Durchführung des Energieaudits nach den Anforderungen nach § 8a EDL-G.

 

Kosten

Der Aufwand bzw. die Kosten für das Audit sind insbesondere abhängig:

  • von der Größe des Unternehmens,
  • Anzahl der Standorte,
  • verfügbare Informationen bzw. Daten
  • Aufwand für die Erfassung und Zuordnung der vorhandenen Energieverbräuche
  • Umfang und Qualität der Zuarbeiten durch das Unternehmen

Gern unterbreite ich Ihnen ein Angebot für ein Energieaudit.

 

Gegenstand der Energieberatung

Die Energieeffizienzberatung bezieht sich auf alle energierelevanten Bereiche des jeweiligen Unternehmens. Obwohl der konkrete Beratungsgegenstand unternehmensabhängig ist, werden nachfolgend einige Beispiele genannt.

Bereitstellung von Wärme und Strom

  • Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW- Einsatz)
  • Erneuerbare Energien (Solar, Erdwärme, Biomasse)
  • Energieeffiziente Heizkessel

Wärmeverteilung

  • Dämmung der Heizungsrohre
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Optimierung der Regelung (z.B. Heizkennlinie)
  • energieeffiziente Umwälzpumpen

Gebäude

  • Wärmedämmung der Gebäudehüllen
  • Belüftung/ Wärmerückgewinnung
  • Beleuchtung (Büro, Lager und Produktion)

Einsatz Prozessenergie

  • Druckluft
  • Elektrische Antriebe
  • Abwärmenutzung

Energieeinkauf

  • Prüfung der Energiebezugskosten
  • Lastmanagement (Reduzierung des Leistungspreises bei Sondervertragskunden)
  • Prüfung der in Rechnung gestellten Anschlussleistungen
  • Blindleistungskompensation

 


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